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Informationen für Angehörige

Zusammenarbeit mit dem rechtlichen Betreuer

Wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, stellen sich Angehörige oft die Frage, welche Rolle sie dabei spielen – und ob sie dem Betreuer Anweisungen geben dürfen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und dem rechtlichen Betreuer.

Image by Brooke Cagle

Wer entscheidet – Angehörige oder Betreuer?

​Der rechtliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und handelt nicht im Auftrag der Familie, sondern ausschließlich im Interesse und zum Wohl der betreuten Person (§§ 1814 ff. BGB).
Er ist gesetzlicher Vertreter und darf nur in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen tätig werden (z. B. Gesundheits-, Vermögens- oder Aufenthaltsangelegenheiten).

​Angehörige dürfen dem Betreuer keine Weisungen erteilen.
Der Betreuer entscheidet eigenverantwortlich – immer nach dem Wohl und, soweit möglich, nach dem Willen der betreuten Person (§ 1901 BGB)

 

Wie Angehörige trotzdem mitwirken können

​Angehörige sind wichtige Bezugspersonen und können wertvolle Informationen beisteuern – etwa zu Lebensgewohnheiten, Vorlieben, gesundheitlichen Hintergründen oder familiären Umständen.
Der Betreuer bezieht diese Hinweise nach Möglichkeit in seine Entscheidungen ein, wenn sie dem Wohl der betreuten Person dienen.

Gute Zusammenarbeit lebt von gegenseitigem Respekt:

  • Angehörige dürfen ihre Sorgen und Anregungen mitteilen.

  • Der Betreuer prüft diese im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben.

  • Entscheidungen trifft aber ausschließlich der Betreuer.

Datenschutz und Schweigepflicht

​Alle persönlichen Informationen des Betreuten unterliegen dem Datenschutz (Art. 6 DSGVO, § 13 BDSG) und der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Der Betreuer darf Angehörige nur dann informieren, wenn dies dem Wohl des Betreuten dient und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

Aufsicht durch das Betreuungsgericht

​Das Betreuungsgericht überwacht die Arbeit des Betreuers (§ 1837 BGB).
Sollten Angehörige den Eindruck haben, dass der Betreuer seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, können sie sich jederzeit an das zuständige Betreuungsgericht wenden.

Ziel: Vertrauen und Transparenz

​Eine rechtliche Betreuung funktioniert am besten, wenn alle Beteiligten – Betreuter, Angehörige und Betreuer – respektvoll und offen miteinander kommunizieren.
Das Betreuungsbüro Völker legt großen Wert auf Transparenz, Empathie und Verlässlichkeit in allen Angelegenheiten der rechtlichen Betreuung.

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