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Notfall-Erreichbarkeitsregelung

ChatGPT Image 29. Mai 2025, 14_42_42.png
zeigt ein schnurgebundenes Festnetztelefon mit dem Text "Notfall" auf dem Display

1. Allgemeine Erreichbarkeit
Das Betreuungsbüro ist zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar:

 

Anfragen außerhalb dieser Zeiten werden am folgenden Werktag bearbeitet

 

2. Regelung für Notfälle
Für dringende Notfälle, in denen unverzüglich betreuungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht (z. B. bei medizinischen Notlagen mit Einwilligungserfordernis, plötzlichen Klinikaufnahmen, Unterbringungsfragen oder akuten Krisen), gelten folgende Hinweise:

  • Außerhalb der Bürozeiten ist eine sprachlich eindeutige Anrufbeantworteransage eingerichtet, die

    • auf die Bürozeiten verweist,

    • in medizinischen oder polizeilichen Notfällen zur Kontaktaufnahme mit Notrufstellen (112 bzw. 110) anleitet,

    • auf die Möglichkeit zur Hinterlassung einer dringenden Nachricht hinweist.

  • Rückrufe erfolgen in der Regel am nächsten Werktag, in dringenden Fällen nach Möglichkeit kurzfristig.

 

3. Vertretung
Für planbare Abwesenheiten (Urlaub, Fortbildung, Krankheit) wird rechtzeitig eine vertretungsbereite und dem Gericht mitgeteilte Vertretungsperson benannt. Diese ist bei Bedarf direkt oder über das Betreuungsbüro erreichbar.

4. Grenzen der Erreichbarkeit
Das Betreuungsbüro unterhält keinen Bereitschafts- oder Notfalldienst im medizinischen Sinne. Bei Lebensgefahr, akuten Selbst- oder Fremdgefährdungen oder anderen Notlagen ist unverzüglich der ärztliche Notdienst oder die Polizei zu kontaktieren. Eine nachträgliche Abstimmung mit dem Betreuer erfolgt zeitnah.

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